Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Niels H. Teichmann
Events | Sport | Seminare
Große Bäckerstrasse 26
21335 Lüneburg

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1.Anmeldung und Bestätigung

Der Umfang der vertraglichen Leistung ist in dem entsprechenden Angebot beschrieben. Weitere Leistungen schuldet Niels Teichmann Events Sport Seminare nicht. Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, (fern-) mündlich oder online vorgenommen werden. Sie erfolgt durch Sie auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung Sie dann wie für Ihre eigenen Verpflichtungen einstehen, wenn Sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen haben.

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Niels Teichmann Events Sport Seminare zustande. Sie erhalten von uns eine schriftliche Bestätigung.

Weicht der Inhalt der Bestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Niels Teichmann Events Sport Seminare vor, an das der Veranstalter für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie innerhalb dieser 10 Tage die Annahme erklären; andernfalls liegt kein Reisevertrag zwischen Ihnen und  Niels Teichmann Events Sport Seminare vor.

2. Preis, Zahlungsweise, Fälligkeit, Reiseunterlagen

Ohne Zahlung des gesamten Reisepreises besteht für Sie kein Anspruch auf die Erbringung der Leistungen durch Niels Teichmann Events Sport Seminare. Bei  Vertragsabschluss und Aushändigung der Bestätigung zahlen Sie bitte 20% des Gesamtpreises an, höchstens jedoch EUR 250,- pro Person. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Nach Abschluss des Vertrages erhalten Sie die Buchungsbestätigung und einen Sicherungsschein gemäß § 651 k Abs. 3 BGB. Niels Teichmann Events Sport Seminare hat eine Insolvenzversicherung bei der Travelsafe GmbH abgeschlossen. Die Zahlung der Restsumme ist bis spätestens 36 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Reisebeginn zu zahlen. Bei Buchungen, die weniger als 36 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Preis bei Übernahme des Sicherungsscheines sofort fällig. Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie keine Übernachtung ein und übersteigt der Reisepreis EUR 75,- nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheins verlangt werden. Die Kosten für Reiseversicherungen werden in voller Höhe zusammen mit der Anzahlung fällig. Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort fällig.

Bei Zahlungen im Lastschriftverfahren benötigt  Niels Teichmann Events Sport Seminare, Ihre Bankverbindung, Ihre Adresse oder ggf. die Adresse des Unterlagenempfängers sowie Ihr Einverständnis zum Lastschriftverfahren. Generell wird der Anzahlungsbetrag innerhalb einer Woche nach Vertragsabschluss, der Betrag für die Restzahlung spätestens 36 Tage vor Veranstaltungsbeginn/Reiseantritt abgebucht. Die Änderung der Zahlungsart kann nur bis zu 40 Tage vor Veranstaltungsbeginn/ Reisebeginn vorgenommen werden. Niels Teichmann Events Sport Seminare ist berechtigt, die Leistungen endgültig zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrages (Reise, Seminar, Event, Incentive) vom Teilnehmer zu verlangen, wenn sich der/die Teilnehmer mit der Zahlung in Verzug befindet/n und die Leistungsverweigerung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen vorher angedroht wurde. Den Teilnahmepreis entnehmen Sie bitte den jeweiligen Leistungsbeschreibungen.

3. Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reisebestätigung.

4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen oder Abweichungen von Terminen, einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.

Niels Teichmann Events Sport Seminare behält sich vor, den  ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Veranstaltungspreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für Niels Teichmann Events Sport Seminare die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile nach Vertragsabschluss aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von Niels Teichmann Events Sport Seminare nicht zu vertreten sind:

Beförderungstarife und -preise;  behördliche Gebühren; Hafen- , Flughafen- und Sicherheitsgebühren;  Steuern oder sonstige behördliche Abgaben; Wechselkurse für die betreffende Reise oder Veranstaltung. Die Preiserhöhung ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als vier Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Bei einer Preiserhöhung von über 5% des Veranstaltungspreises/Reisepreises ist der Kunde zum gebührenfreien Rücktritt berechtigt. Der Teilnehmer kann die Teilnahme an einer gleichwertigen Veranstaltung/Reise verlangen, wenn  Niels Teichmann Events Sport Seminare in der Lage ist, eine solche ohne Mehrpreis aus ihrem Angebot anzubieten. Der Teilnehmer hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung der Niels Teichmann Events Sport Seminare über die Preiserhöhung bzw. Änderung  der Veranstaltung/Reise gegenüber der Niels Teichmann Events Sport Seminare geltend zu machen. Im Interesse des Teilnehmers wird aus Beweisgründen die schriftliche Geltendmachung empfohlen.

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Ersatzteilnehmer

5.1. Rücktritt des Teilnehmers

Tritt der Teilnehmer vom Reisevertrag zurück oder tritt der Teilnehmer die Reise nicht an, kann Niels Teichmann Events Sport Seminare Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die  Aufwendungen verlangen. Der Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschalierte. Die Höhe des Ersatzanspruchs entnehmen Sie bitte Ziffer 5.5 dieser Bedingungen.

5.2. Umbuchung

Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Veranstaltung Änderungen hinsichtlich des Veranstaltungstermins, des Veranstaltungsziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen werden, so entstehen Niels Teichmann Events Sport Seminare in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt des Teilnehmers.

Wir müssen dem Teilnehmer daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 50,-.

5.3. Ersatzteilnehmer

Bis zum Veranstaltungsbeginn kann sich jeder angemeldete Teilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn Sie uns dies mitteilen. Niels Teichmann Events Sport Seminare kann jedoch dem Wechsel in der Person des Teilnehmers widersprechen, wenn der Dritte den besonderen Erfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften der Teilnehmer und der Dritte zusammen als Gesamtschuldner für den Veranstaltungspreis und für die, durch den Eintritt des Dritten, entstandenen Mehrkosten.

5.4. Schriftform

Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen. Maßgeblich für die Berechnung aller Fristen ist – auch bei telefonischem Rücktritt – jeweils der Eingang der Erklärung bei Niels Teichmann Events Sport Seminare.

5.5. Rücktrittspauschalen

Sport-, Gruppen-, Incentive- Seminar-, und Eventreisen, Fincabuchungen:

bis zum 31.Tag vor Veranstaltungsbeginn 20%
ab dem 30.Tag vor Veranstaltungsbeginn 35%
ab dem 22. Tag vor Veranstaltungsbeginn 50%
ab dem 15. Tag vor Veranstaltungsbeginn 75%
ab dem   2. Tag vor Veranstaltungsbeginn bis zum Tag des  Veranstaltungsbeginn oder bei Nichtantritt der Veranstaltungsbeginn des Veranstaltungspreises 95%

Das Recht des Teilnehmers, Niels Teichmann Events Sport Seminare nachzuweisen, dass ein Schaden in geringerer Höhe oder gar kein Schaden entstanden ist, bleibt ihm unbenommen.

6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Erscheint der Teilnehmer nicht oder verspätet zu Beginn der Veranstaltung bzw. zur Abfahrt oder Abflug, kündigt er am Tage des Veranstaltungsbeginn oder aus Gründen, die nicht von Niels Teichmann Events Sport Seminare zu vertreten sind, oder muss er vom Antritt der Reise oder deren Fortsetzung ausgeschlossen werden, so behält sich Niels Teichmann Events Sport Seminare den vollen Vergütungsanspruch vor. Evtl. entstehende Mehrkosten aufgrund der Bemühungen, den Teilnehmer an dessen Veranstaltungsort zu bringen oder weiterzubefördern, gehen zu Lasten des Teilnehmers. Eine Erstattung erfolgt nur insoweit Niels Teichmann Events Sport Seminare von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden.

Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Eine Erstattung erfolgt wiederum nur insoweit  Niels Teichmann Events Sport Seminare von den Leistungsträgern nicht in Anspruch genommene Leistungen vergütet werden.  Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.

7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Niels Teichmann Events Sport Seminare kann in folgenden Fällen vor Reiseantritt/ Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise/Veranstaltung den Vertrag kündigen:

a) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Teilnehmer  die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis; wir müssen uns jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge;

b) bis zwei Wochen vor Reiseantritt, bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall sind wir verpflichtet, Sie unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und Ihnen die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, werden wir Sie davon unterrichten;

c) bis vier Wochen vor Reiseantritt, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für uns deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die uns im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, es sei denn, wir haben die dazu führenden Gründe zu vertreten. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird Ihnen Ihr Buchungsaufwand pauschal in Höhe von EUR 30,- erstattet, sofern Sie von einem evtl. Ersatzangebot keinen Gebrauch machen.

8. Aufhebung des Vertrages wegen höherer Gewalt

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise/Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Wir sind verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, Sie zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von Ihnen und uns je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten Ihnen zur Last.

9. Haftung des Reiseveranstalters

9.1. Eigene Leistungen

Niels Teichmann Events Sport Seminare haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

  • die gewissenhafte Reisevorbereitung;
  • die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
  • die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen.

9.2. Erfüllungsgehilfen

Niels Teichmann Events Sport Seminare haftet für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.

9.3. Fremdleistungen

Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderung im Linienverkehr erbracht und Ihnen hierfür ein entsprechender Beförderungsausweis ausgestellt, so erbringen wir insoweit Fremdleistungen, sofern wir in der Reiseausschreibung ausdrücklich darauf hinweisen. Wir haften daher nicht für die Erbringung der Beförderungsleistung selbst. Eine etwaige Haftung regelt sich in diesem Fall nach den Beförderungsbestimmungen dieser Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen werden und die wir Ihnen auf Wunsch zugänglich machen. Wir haften auch nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit sonstigen Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Kongresse, Konzert-, Sport-, Theaterveranstaltungen, Ausflüge) und die ebenfalls in der Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

10. Gewährleistung

10.1. Abhilfe und Mitwirkungspflichten

Wird die Reise/Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es - unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht - Ihrer Mitwirkung. Deshalb ist der Teilnehmer verpflichtet, alles Ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Der Teilnehmer ist insbesondere verpflichtet, die  Beanstandungen unverzüglich anzuzeigen. Der Teilnehmer hat sich dazu zunächst an die örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Unterlagen)zu wenden. Sofern die Reiseunterlagen keinen Hinweis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit  Niels Teichmann Events Sport Seminare in Verbindung!

Sie erreichen uns unter der am Ende dieser Reisebedingungen unter "Veranstalter" ersichtlichen Telefon-Nr. zu den üblichen Geschäftszeiten. Oder schicken Sie uns eine Email oder ein Telefax. Geben Sie bitte in jedem Fall die in den Unterlagen genannte Reise-/Veranstaltungsnummer, den Reise-/Veranstaltungsort und die Reise-/ Veranstaltungsdaten an.

10.2. Minderung des Reisepreises

Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise/Veranstaltung kann der Teilnehmer eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Teilnehmer es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel anzuzeigen.

10.3. Kündigung des Vertrages

Wird die Reise/Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet Niels Teichmann Events Sport Seminare nur innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl der Teilnehmer  diese verlangt hat, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Der Teilnehmer  schuldet der Niels Teichmann Events Sport Seminare dann den auf die in  Anspruch genommenen Leistungen entfallenden Teil des Veranstaltungspreises, sofern diese Leistungen für den Teilnehmer nicht völlig wertlos waren.

10.4. Schadenersatz

Unbeschadet der Minderung oder der Kündigung kann der Teilnehmer  Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise/Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den Niels Teichmann Events Sport Seminare nicht zu vertreten hat.

11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften

Niels Teichmann Events Sport Seminare steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderung vor Reiseantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Niels Teichmann Events Sport Seminare haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, auch wenn der Teilnehmer uns mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Niels Teichmann Events Sport Seminare die Verzögerung zu vertreten hat.

Für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reiseveranstaltung wichtigen Vorschriften ist der Teilnehmer  selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus ihrer Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu  Lasten des Teilnehmers, ausgenommen, wenn der Teilnehmer  durch unsere schuldhafte Falsch- oder Fehlinformation bedingt sind.

12. Beschränkung der Haftung

12.1. Vertragliche Haftungsbeschränkung

Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, 1. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von Niels Teichmann Events Sport Seminare herbeigeführt worden ist, oder  2. soweit wir für einen dem Teilnehmer  entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.

12.2. Deliktische Haftungsbeschränkung

Schadensersatzansprüche gegenüber Niels Teichmann Events Sport Seminare aus unerlaubter Handlung sind, soweit der Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, bei Personenschäden auf EUR 150.000,-, bei Sachschäden auf EUR 8.000,- beschränkt. Liegt der Reisepreis über EUR 2.666,-, ist die Haftung auf die dreifache Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Kunde und Reise.

12.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung

Ein Schadensersatzanspruch gegen Niels Teichmann Events Sport Seminare ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

Soweit wir vertraglicher Luftfrachtführer sind, regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern wir in anderen Fällen Leistungsträger sind, haften wir nach den für diese geltenden Bestimmungen.

Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschiffahrtsgesetzes.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise/Veranstaltung hat der Reisende gem. § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Niels Teichmann Events Sport Seminare geltend zu machen. Das Gilt auch für Ansprüche wegen neben- oder vorvertraglicher Pflichtverletzungen durch Niels Teichmann Events Sport Seminare. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr.

Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.

Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem Niels Teichmann Events Sport Seminare die Ansprüche schriftlich zurückweist. Im letztgenannten Fall tritt die vorbezeichnete Verjährung nicht vor Ablauf von drei Monaten nach Ende der Hemmung ein.  

14. Versicherungen

14.1. Insolvenzschutzversicherung

Über die Anzahlung (vgl. Ziff. 2) hinaus ist  Niels Teichmann Events Sport Seminare nur dann berechtigt, von dem Teilnehmer die Zahlung des Veranstaltungspreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihm bei Ausfall von Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalters der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Dementsprechend haben wir dieses Insolvenzrisiko abgesichert. Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird dem Teilnehmer spätestens bei Zahlung des Restreisepreises mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt.

14.2. Reiseversicherungen

Zur eigenen Sicherheit des Reiseteilnehmers empfehlen wir den rechtzeitigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskostenversicherung (RRV) bei der Europäischen Reiseversicherung AG. Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der vereinbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von der Reise zurückgetreten sind.

Nähere Informationen hierzu und das Anmeldeformular finden Sie unter: www.erv.de

15. Gerichtsstand

Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist der Sitz des am Ende der Reisebedingungen genannten Veranstalters.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

17. Datenschutz

Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

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